In Deutschland müssen Besitzer landwirtschaftlicher, gewerblicher und privater Grundstücke – egal, ob bebaut oder unbebaut – jährlich eine Grundsteuer an ihre Gemeinde zahlen. Da die bisherige Berechnungsbasis 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde, wurde 2019 die Grundsteuerreform beschlossen.
Was folgt daraus? Alle Grundstücks- und Immobilienbesitzer müssen zwischen 1. Juli 2022 und 31. Januar 2023 eine Sondersteuererklärung in digitaler Form abgeben. Mit der GrundsteuerApp wird die Grundsteuererklärung einfach gemacht. Alle Details gibt es hier:
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